
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Bereich B-2, EU-Zertifiziert DIN EN ISO/IEC 17024, S 511
Die personengebundene Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist die im zertifizierten Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises höchste erreichbare Qualifikation.
Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach der DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungs-stelle nach.
öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger, Mauerwerk, Betonbau (HWK)
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlichen Grundlage bestellt und vereidigt. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter. Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Gerichte und Staatsan-waltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)